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Arbeiten

Aktuelle Schwerpunkte

Architekturfotografie, Portraitfotografie, Datenschutz, Informationsarchitektur, Querdenken und Recherche, VR

Allgemeine Arbeitsbereiche

Analyse, Beratung, Datenschutz, Design, Gestaltung, Informationsarchitektur, Konzept, Layout, Management, Organisation, Querdenken, Recherche, Regie, Webart

Medien

Ebook / Text
Comic / Grafik / Kunst / Web / Zeichnung
Foto / Film / 360° / 3D / AR / VR

Referenzen: Künstlerportraits

Peter Greenaway, Brothers Quay, Henrique Lemes, Simon Lee, Otto Dix, Sung Tae Park, Azadeh Ghotbi, Andrew Matusik, Anthony Gormley, Michael Dickey, Nissim Ben Aderet, Shih Ming Wang, Matt Licari, Rob Pruitt, u.a.

Referenzen: Geschäftskunden

Volksbank, BLG Bremen, DRK Rostock, DB TFG Transfracht Mainz, Gödiker Haselünne, Eurogate Hamburg, Ibau Hamburg, Voss Haselünne, Betty Boden Berlin, Gustavsson Bremen, Überseemuseum Bremen, Oranienapotheke Bremen, Galeria Elizabeth Nasser Brasilien, Buchhandlung Art of Fee Hamburg, Axon Bremen, Anymotion Bremen, Profile Intermedia Bremen, Effinger bei Hamburg, VSA Berlin, Ferienwohnung Borkum, LaBiennaleTV Venedig, u.a.

Ein paar Beispiele finden Sie auf den folgenden Seiten.

Legende

Jeweils von links nach rechts und oben nach unten: Titel. Santiago Calatrava: Oculus, New York (2018). 1. Daniel Burnham: Flatiron Building, New York (2018). 2. Edward Snowden und Gerhart Baum bei der Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille an Snowden, Berlin (2014). 3. Videoportraits, New York (2010-2011); Kamera: Kattia Vargas, Produktion: Barbara Pagnoni, Regie, Bildbearbeitung und Schnitt: Uwe Hemmen; abgebildete Künstler: Andrew Matusik, Nissim Ben Aderet, Anthony Gormley, Michael Dickey, Shih Ming Wang, Matt Licari, Azadeh Ghotbi, Sung Tae Park, Simon Lee. 4. Flash-Microsite für Peter Greenaways Tulse-Luper-Projekt; Fotos, Text, Design und Programmierung: Uwe Hemmen (2004). 5. VRML-Live3D-Galerie für Henrique Lemes, Bremen (1997); Entwurf: Claus Fischer; Design und Programmierung: Uwe Hemmen. 6. Portfolio: Webdesign, Bremen (1995-2005). 7. Portrait Bleistiftzeichnung. 8. Uwe Hemmen in New York, aufgenommen im Rahmen gegenseitiger Aufnahmen bei privater Begegnung (2010).

Zuletzt geändert: 26. Mai 2018

Impressum

Anbieter

Verfasser, Gestalter, Programmierer,
Diensteanbieter gemäß § 5 TMG,
Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f BDSG und § 38 BDSG (2017) und § 37-39 DSGVO,
Jugendschutzbeauftragter gemäß § 7 JMStV

Uwe Hemmen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE 179745573

Kontakt

Verschlüsselung personenbezogener Daten gemäß § 32 DSGVO
Unverschlüsselte Datenübermittlung nur nach ausdrücklicher Einwilligung gemäß § 49 DSGVO:

Mail: Uwe Hemmen
Hasenheide 67
10967 Berlin
Deutschland

Email: info@uwe-hemmen.de
Inhalt verschlüsselt mit PGP: Öffentliches PGP-Schloß
Fingerabdruck: EDFB B58A 71DB 69C2 737B 84C8 ED23 A2F2 14F9 5E28

Fon/Chat: 0 17 24 26 25 00
Inhalt verschlüsselt mit Signal

Video: Uwe Hemmen / info@uwe-hemmen.de
Inhalt verschlüsselt mit Wire

XMPP-Chat: uwe.hemmen@wiuwiu.de
Inhalt verschlüsselt mit OMEMO

Person: Karteneintrag auf OpenStreetMap

Copyright

© gemäß dem Copyright Law of the United States (2016) und dem Urheberrecht gemäß dem deutschen Urheberrechtsgesetz UrhG (2017) und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie - KunstUrhG (2001) an allen Fotos aka Lichtbildwerken (§ 2 UrhG), Zeichnungen, Texten, Designs, Codes, falls nicht anders angegeben: Uwe Hemmen

Zuletzt geändert: 26. Mai 2018

Datenschutz

Datenschutzbestimmungen, Datenschutzerklärung, Datenschutzeinwilligung, Datenschutzhinweise, Datenschutzempfehlungen

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  • Soziale Netzwerke sind beliebte Ziele von staatlichen und nichtstaatlichen Hackern. Gegen die staatlichen Hacker der Netzwerke können Sie nur politisch vorgehen, gegen die nichtstaatlichen helfen sichere, oft geänderte Passwörter, restriktive Profileinstellungen, begrenzte Anmeldezeiten und die grundsätzliche Überlegung, ob die Mitgliedschaft wirklich notwendig ist. Ob Ihr Zugang samt Passwort zum Verkauf steht, können Sie u.a. hier prüfen.
     
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  • WLAN-Verbindungen können leicht mitgeschnitten werden. Bei ihrem eigenen WLAN empfiehlt sich eine ausreichende Verschlüsselung und bei einem öffentlichen WLAN die Nutzung eines Proxys mit verschlüsseltem Virtual Private Network / VPN-Tunnelzugang.
     
  • Jeder Server, der Ihren Abruf einer Webseite über das WWW weiterleitet, hat die Möglichkeit, diese Information zu speichern und an Dritte weiterzugeben. Um dies zu unterbinden, können Sie Anonymisierungs-, Tunnel- und Proxyanbieter verwenden. Und achten Sie stets darauf, möglichst nur mit SSL/HTTPS geschützte Webseiten aufzurufen, ändern Sie Ihre Lesezeichen von HTTP zu HTTPS und nutzen HTTPS Everywhere. Websites ohne SSL/HTTPS sind auf dieser Seite mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
     
  • Jede Email ist wie eine Postkarte von jedem lesbar. Sollten Sie mich per Email kontaktieren wollen, nutzen Sie bitte zum Schutz des Inhalts mein öffentliches PGP-Schloß. Anleitungen zur Einrichtung PGP-verschlüsselter Emails finden Sie z.B. hier für Windows und hier für Mac. Falls Sie einen sicheren Email-Anbieter suchen, empfehlen sich ProtonMail, Posteo oder Lavabit. Zur Herstellung des Kontakts wird Ihre Emailadresse zusammen mit Ihrem PGP-Schloß in meinem Emailprogramm gespeichert, eine weitere Erhebung oder Zusammenführung persönlicher Daten findet nicht statt.
     
  • Staatliche Organisationen wie die deutschen Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Bundesnachrichtendienst (aktuelles Gerichtsurteil zur Überwachung), der Militärischen Abschirmdienst und ausländische Dienste wie das britische Government Communications Headquarters, das kanadische Canadian Security Intelligence Service und die US-amerikanische National Security Agency können Ihren Besuch auf jeder Webseite überwachen, Sie über Ihre IP, MAC-Adresse und GPS-Geräte verfolgen und Ihre Online- und Offline-Bewegungsmuster in Ihr Persönlichkeitsprofil speichern. Sollten Sie dies nicht wollen, wenden Sie sich am besten persönlich an Ihren politischen Vertreter und verwenden Anonymisierungsdienste und sichere Zugangssoftware.
     
  • Jedes ungesicherte Gespräch per Text oder Stimme über Messenger oder Telefon kann vom Anbieter und den oben genannten Organisationen in Echtzeit mitgelesen, ausgewertet, dauerhaft gespeichert und Ihrem Persönlichkeitsprofil zugeordnet werden. Sollten Sie mich per Messenger oder Telefon kontaktieren wollen, benutzen Sie zu Ihrem eigenen Schutz Software, die alle Gespräche sicher endverschlüsselt und keine Verbindungsdaten speichert, wie zum Beispiel Signal (Hinweis: unter iOS in den Messenger-Einstellungen "CallKit" abschalten, da sonst Metadaten an Apple übertragen werden!), Wire, Hoccer und Telegram (Hinweis: nur die "geheimen Chats" sind verschlüsselt und werden nicht beim Anbieter gespeichert!) oder auch Cryptocat und am besten im XMPP-Netz für Android Conversations mit OMEMO, für iPads und iPhones ChatSecure mit OMEMO und für Linux und Windows Gajim mit OMEMO. Eine Serverübersicht finden Sie bei Daniel Gultsch, einen eigenen Server können Sie mit Prosody einrichten - WhatsApp ist unsicher, da WhatsApp/Facebook alle Kontakte und Verbindungsdaten speichert und z.B. beim Gerätewechsel selbst die verschlüsselten Nachrichten auslesen kann, siehe die folgenden Berichte: The Guardian, Heise, Tobias Boelter, Open Whisper Systems - und die Verwendung von WhatsApp ist in Europa datenschutzrechtlich illegal, da alle Kontakte ohne deren Einwilligung in die USA übertragen werden. Auf meinem Smartphone habe ich WhatApp nicht installiert. Zur Herstellung des Kontakts wird Ihre Nutzerkennung zusammen mit Ihrem Schloß in meinem Messengerprogramm (Signal oder Wire) gespeichert, eine weitere Erhebung oder Zusammenführung persönlicher Daten findet nicht statt.
     
  • Die Anbieter der auf dieser Seite genannten Webseiten verfolgen möglicherweise ebenfalls Ihren Besuch und Ihren Weg von meiner Webseite; zum Schutz vor dieser Verfolgung empfiehlt sich z.B. Referrer Control für Mozilla.
     
  • Eine gute Einleitung zum Thema bietet Alexander Lehmann mit seiner fünfteiligen Animationfilmreihe bei Vimeo an, deren Server in den USA stehen und entsprechend geringen Datenschutz bieten, siehe deren Datenschutzerklärung. Die Filme finden sich auch bei YouTube, dabei sollten Sie jedoch beachten, dass YouTube/Google erstens DoubleClick-Cookies einsetzt und Ihre IP, Geräte-MacAdresse, Telefonnummer und Telefonnutzung (falls Sie die Seiten und Videos mit einem Smartphone aufrufen), Ihren Browserverlauf, Standort, den Gerätenamen, das Betriebssystem, usw. speichert und alle dieses Daten mit Ihrer IP und Ihrem Google-Konto verbindet - siehe dazu die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google - und zweitens auf der Website auch urheberrechtlich geschütze Werke ohne Genehmigungsnachweis bereitstellt, weshalb in Deutschland seit dem 18. November 2016 im Grunde jeder Verweis zu YouTube vermieden werden sollte (mehr Informationen siehe unten im Kapitel Nutzung).
     
  • Eine gute Demonstration zum Thema Datenschutz finden Sie bei they-know.org. Weiterführende Informationen zum sicheren, anonymen Besuch finden Sie u. a. bei Heise, prism-break.org und im Privacy-Handbuch. Und eine gute Einführung zur Sicherheit aktueller Messenger unter Android finden Sie auch bei Mike Kuketz.
     
  • Gute englischsprachige Einführungen finden Sie ebenfalls bei prism-break.org, der bei freedom.press (Stand 2013) und in mehreren untereinander verknüpften Intercept-Artikeln, z.B. Chatting in Secret.
     
  • Wenn Sie mehr über den Schutz Ihrer persönlichen Daten erfahren wollen und dazu im Internet suchen, sollten Sie mindestens anonymisierende Suchmaschinen verwenden wie MetaGer oder DuckDuckGo zusammen mit dem Opera-Browser (Hinweis: Opera speichert die Verbindungsdaten) und aktiviertem VPN oder einen anderen Browser und einem VPN-Tunnel wie OpenVPN, CyberGhost oder ZenMate oder am besten den Tor Browser. Dadurch vermeiden Sie, dass Ihre Interessen Ihrer IP zugeordnet werden können. Eine Einführung ins Tor-Netz finden Sie bei Heise.
     
  • Vorsicht bei der Wahl von VPN-Apps für Android: Die meisten Apps überwachen den Datenverkehr, viele sind als Malware eingestuft, einige verschlüsseln nicht. Als empfehlenswert gilt F-Secure Freedome VPN von F-Secure. Sicherer ist es auch unter Android, das Tor-Netz zu nutzen, wobei Orbot alle Daten über das Tor-Netz leitet und der Tor-Browser Orfox anonyme Webseitenbesuche erlaubt. Eine Anleitung finden Sie bei Mobilsicher.
     
  • Falls Sie Datenschutzvergehen entdecken, wenden Sie sich bitte zunächst an den verantwortlichen Datenschutzbeauftragten, falls dies erfolglos bleibt, können Sie sich auch an den für Sie zuständigen amtlichen Datenschutzbeauftragten wenden.

Zuletzt geändert: 2. Juni 2018

Für weitere Fragen und Verbesserungshinweise wenden Sie sich an Uwe Hemmen.

Nutzung

Nutzungsbedingungen, Nutzungsrechte, Haftungsausschluss, fremde Urheberrechte

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  • Das EuGH-Urteil nennt die Bedingungen zur Verpflichtung einer Prüfung der Webadressen auf Urheberverletzung: "(46) Darüber hinaus kann es sich insbesondere für Einzelpersonen, die solche Links setzen wollen, als schwierig erweisen, zu überprüfen, ob die Website, zu der diese Links führen sollen, Zugang zu geschützten Werken geben, und gegebenenfalls, ob die Inhaber der Urheberrechte an diesen Werken deren Veröffentlichung im Internet erlaubt haben. Dies ist erst recht dann schwer zu ermitteln, wenn für diese Rechte Unterlizenzen erteilt worden sind. Ferner kann der Inhalt einer Website, zu der ein Hyperlink Zugang gibt, nach der Platzierung des Links unter Aufnahme geschützter Werke geändert werden, ohne dass sich derjenige, der den Link geschaffen hat, dessen notwendig bewusst sein muss. (47) Zum Zweck der individuellen Beurteilung des Vorliegens einer „öffentlichen Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 muss daher, wenn das Setzen eines Hyperlinks zu einem auf einer anderen Website frei zugänglichen Werk von jemandem vorgenommen wird, der dabei keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, berücksichtigt werden, dass der Betreffende nicht weiß und vernünftigerweise nicht wissen kann, dass dieses Werk im Internet ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht wurde.(48) Wenn auch in einem solchen Fall der Betreffende das Werk der Öffentlichkeit dadurch verfügbar macht, dass er anderen Internetnutzern direkten Zugang zu ihm bietet (...), handelt er doch im Allgemeinen nicht in voller Kenntnis der Folgen seines Tuns, um Kunden Zugang zu einem rechtswidrig im Internet veröffentlichten Werk zu verschaffen. Überdies konnte, wenn das fragliche Werk bereits ohne Zugangsbeschränkung im Internet auf der Website verfügbar war, zu der der Hyperlink Zugang gibt, grundsätzlich das gesamte Internetpublikum darauf bereits auch ohne diese Handlung zugreifen.(49) Ist dagegen erwiesen, dass der Betreffende wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm gesetzte Hyperlink Zugang zu einem unbefugt im Internet veröffentlichten Werk verschafft – weil er beispielsweise von dem Urheberrechtsinhaber darauf hingewiesen wurde –, so ist die Bereitstellung dieses Links als eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 zu betrachten."
     
  • Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. November 2016 (Az. 310 O 402/16) verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (es kann nicht verlangt werden, alle verlinken Websites rechtsverbindlich zu überprüfen), gegen das deutsche Grundgesetz (Artikel 5 Absatz 1 "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."), gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Website ohne SSL/HTTPS) (Artikel 11 Absatz 1: "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben."), und gegen das genannte EuGH-Urteil, indem es pauschal allen Anbietern eine "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt, jeden Literaturverweis im Web als "öffentliche Wiedergabe" und "Zugänglichmachung" aller darunter zu findenden Webseiten und Medien behandelt und jeden "Linksetzer" dazu verpflichtet, alle diese Seiten und Medien auf eine Urheberrechtsverletzung zu überprüfen.
     
  • Bis zum heutigen Datum ist mir keine Verletzung des Urheberrechts auf den von mir genannten Websites oder den von dort verwiesenen Websites gemeldet worden und ich habe trotz sorgfältiger Prüfung bis heute auch keine festgestellen können. Auf Verweise zu bekannten Websites mit Urheberrechtsverletzungen (z.B. YouTube) habe ich verzichtet, auf die Webseiten von Google, des EuGH, des deutschen Gesetzgebers und des Landgerichts Hamburg habe ich nur auf die rechtlich relevanten Unterseiten verwiesen, eine Prüfung aller Seiten von Google, der Gerichte und Gesetzgeber ist mir nicht möglich, von weiteren Seiten dieser Anbieter distanziere ich mich deshalb ausdrücklich.

Zuletzt geändert: 26. Mai 2018

Drucksachen

Portfolio 1995-2005 / AVG 2016

 

 

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